Welche Therapieverfahren werden von den gesetzlichen bzw.
privaten Krankenkassen bezahlt?
Welche muss ich aus eigener Tasche zahlen?
Im Augenblick werden von den gesetzlichen Krankenkassen
drei Therapieformen bezahlt (sogenannte Richtlinienpsychotherapie):
Psychoanalyse,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
Verhaltenstherapie.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Therapien
von ärztlichen oder psychologischen PsychotherapeutInnen durchgeführt
werden.
Behandlungen bei anderen TherapeutInnen oder mit andere Methoden werden
in der Regel von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Manche
privaten Kassen machen aber Ausnahmen. Es lohnt sich ggf. nachzufragen.
Krankenkassen übernehmen allerdings nur dann
die gesamten Behandlungskosten, wenn es sich um eine diagnostizierte psychische
Störung mit "Krankheitswert" handelt. Also z.B. bei Angststörungen,
Depressionen, Ess-Störungen, Persönlichkeitsstörungen,
psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen
etc.
Erziehungs-, Partnerschafts- oder Lebensberatung dagegen bezahlen die
Krankenkassen nicht.

|