Welche Therapieverfahren werden von den gesetzlichen bzw.
privaten Krankenkassen bezahlt?
Welche muss ich aus eigener Tasche zahlen?

 

Im Augenblick werden von den gesetzlichen Krankenkassen drei Therapieformen bezahlt (sogenannte Richtlinienpsychotherapie):

Psychoanalyse,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
Verhaltenstherapie.


Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Therapien von ärztlichen oder psychologischen PsychotherapeutInnen durchgeführt werden.
Behandlungen bei anderen TherapeutInnen oder mit andere Methoden werden in der Regel von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Manche privaten Kassen machen aber Ausnahmen. Es lohnt sich ggf. nachzufragen.

Krankenkassen übernehmen allerdings nur dann die gesamten Behandlungskosten, wenn es sich um eine diagnostizierte psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Also z.B. bei Angststörungen, Depressionen, Ess-Störungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen etc.
Erziehungs-, Partnerschafts- oder Lebensberatung dagegen bezahlen die Krankenkassen nicht.