Was sagen Berufstitel von TherapeutInnen?

Im sog. Psychotherapeutengesetz (seit 1999) ist geregelt, wer sich auf dem Psychomarkt wie nennen darf.
http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/.

Demzufolge darf den Titel "PsychotherapeutIn" nur führen, wer über eine staatliche Anerkennung (Approbation) verfügt. Das Gesetz kennt außerdem noch "andere TherapeutInnen".

ÄrztInnen wie Diplom-PsychologInnen können die Approbation erhalten. Dazu müssen sie zusätzlich berufsbegleitend eine mehrjährige psychotherapeutische Weiterbildung bei einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut absolviert haben. Sie heißen dann ärztliche PsychotherapeutInnen bzw. psychologische PsychotherapeutInnen. Nur approbierte PsychotherapeutInnen bekommen eine Kassenzulassung; ÄrztInnen und PsychologInnen sind gegenüber den Kassen gleichgestellt.

PsychoanalytikerInnen können sich VertreterInnen beider Gruppen nennen, wenn sie eine Zusatzausbildung zur Psychoanalyse gemacht haben.

"Andere TherapeutInnen" sind entweder PsychologInnen mit nicht staatlich anerkannten Weiterbildungen oder HeilpraktikerInnen. Dazu zählen auch Angehörige pädagogischer oder sozialer Berufsgruppen, die eine psychotherapeutische Ausbildung gemacht haben.

Die Berufsbezeichnung PsychiaterIn ist für Menschen reserviert, die eine psychiatrisch-neurologische Facharztausbildung haben. Erst seit 1992 schließt diese eine psychotherapeutische Ausbildung ein. PsychiaterInnen sind vorrangig zuständig für schwere Psychosen und Persönlichkeitsstörungen. Da sie eine mehr körperliche Sicht auf Ursachen und Heilungsmöglichkeiten von psychischen Problemen haben, stehen medikamentöse Behandlungen im Vordergrund (Psychopharmaka).